1&1: Bei Umstellung sofort lossurfen

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Bei der Schaltung eines neuen Internetzugangs entstehen meist ärgerliche Wartezeiten, in denen die Kunden viel Geduld aufbringen müssen. Zumindest der Internet-Provider 1&1 will diese Wartezeit nun aber deutlich verkürzen. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, bietet 1&1 dazu seinen Neukunden eine sogenannte „Sofort-Start-Option“ an. Mit dieser können die Nutzer bis zu drei Monate der Wartezeit kostenlos mit einem UMTS-Zugang überbrücken.

Der Kunde kann die Sofort-Start-Option im Anschluss an die Bestellung eines 1&1-DSL-Tarifs beantragen. Der Provider liefert daraufhin eine UMTS-fähige SIM-Karte, mit der drei Monate lang ohne Zeit- und Volumenbegrenzung das Internet genutzt werden kann. Die maximale Übertragungsgeschwindigkeit liegt bei 7.200 kBit/s, es fallen weder Kosten für die Bereitstellung noch für die Nutzung des Angebotes an.

Ein UMTS-Modem freilich ist nicht mit enthalten, das muss der Kunde sich selbst zulegen. Immerhin kann ein solches in Form eines UMTS-USB-Sticks auch von 1&1 bezogen werden. Die gelieferte SIM-Karte kann nach Aussage von Golem auch nach den drei Freimonaten weiterhin genutzt werden. Dann allerdings muss einer von zwei Tarifen gewählt werden: 1&1 UMTS Flat bietet für monatlich 19,99 Euro eine Datenflatrate, 1&1 UMTS Minute dagegen kostet 9 Cent je Surfminute. Abgerechnet wird im ungünstigen 5-Minuten-Takt, so dass selbst jedes kurze Mail-Abholen mit mindestens 45 Cent zu Buche schlägt.

Wer das 1&1-Angebot nutzt, sollte also nach Ablauf der drei Monate sehr genau aufpassen, inwieweit er die UMTS-SIM-Karte weiter nutzt, ansonsten kann es mit einem Schlag sehr teuer werden. Für die Überbrückung bis zur Schaltung des Internetzugangs ist die Sofort-Start-Option aber sicher eine feine Sache. Der Provider Vodafone bietet ein solches Angebot schon seit Längerem an und hat damit eine positive Resonanz bei den Kunden erfahren.

UPDATE 31.08.2009: Wie sich mittlerweile dank eines Leserhinweises herausgestellt hat, ist das Fortführen des UMTS-Tarifes nach Ablauf der drei Freimonate keine Wahl- sondern eine Pflichtoption. Die Sofort-Start-Option erfordert eine 24-monatige Bindung an einen der beiden genannten Tarife. Wer also nicht vor hat, den UMTS-Zugang nach Ablauf der ersten drei Monate weiterhin intensiv zu nutzen, sollte unbedingt den Tarif UMTS Minute wählen. An den ist man dann zwar auch 24 Monate gebunden, es fallen aber bei Nichtnutzung keine weiteren Kosten an.

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4 Kommentare »
#1 Kunderella 29.08.2009 21:18

ACHTUNG! Zur “Sofort Start Option”: Rückfrage bei 1&1 ergab, dass eine sofortige Vertragsbindung für eines der 2 UMTS Pakete für 2 Jahre stattfindet! Man kann es also NICHT nur für die Übergangszeit nutzen, auch wenn auf der Website und bei der Bestellung beim Klicken auf “Info2 bei der Option NICHT darauf hingewiesen wird!

#2 Janko 31.08.2009 07:57

@Kunderella: Das ist leider richtig. Der entsprechende Passus ist tief unten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, unter Punkt 4.1, Optionale Services. Insofern kann fast nur geraten werden, bei Nutzung dieser Option die Wahl auf UMTS Minute fallen zu lassen, da für diesen Tarif in der restlichen Vertragszeit keine Grundgebühr anfällt, somit auch keine Mehrkosten anfallen. Man muss sich dann nur, wie im Artikel oben erwähnt, nach Ablauf der drei kostenfreien Monate sehr genau überlegen, ob man anschließend UMTS Minute noch gelegentlich nutzt oder den Stick für den Rest der Vertragslaufzeit besser in den Schrank legt.

In jedem Fall danke für den Hinweis, ich habe das oben im Artikel ergänzt.

#3 Svendvd 07.08.2010 12:47

Mittlerweile wird Automatisch die Notebook-Dayflat vorgewählt. Mit dieser Option kann man die ersten 3 Monate umsonst und danach jeden Monat einen Tag umsonst surfen.
Nur wer nach den 3Monaten mehr als einmal im Monat damit surft muss drauf zahlen. Der Rest schmeißt die Karte einfach in die Ecke.
Ich denke aber man sollte bei einer Kündigung des DSL Tarifes darauf achten diese Karte sicherheitshalber mit zu kündigen, man weiß ja nie…

Interessant finde ich übrigens den AGB Passus unter “III. Mobieles Internet” bei dem es sich ja nur um einen Irrtum Handel kann.

“Der Kunde verpflichtet sich, die SIM-Karte nicht missbrächlich zu nutzen, insbesondere”
“-nicht in eine stationäre Telefonanlage, einen Server, einen Computer und/oder Laptop einzubauen, und hierüber eine Internet-Verbindung aufzubauen”

Den Theoretisch gilt dieser Passus ja für alle UMTS Tarife und dazu zählen ja
Notebook-Flat, Notebook-Dayfalt, und die Sofort-Start-Option.
Oder habe ich da was überlesen?

Viele Grüsse
Sven

#4 Janko 09.08.2010 07:18

Ja, also das klingt ganz nach einer sinnfreien Übernahme von AGB aus anderen Tarifen. Vielen Dank auch für die interessante Info zum neuen Tarif!

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