Nach Ansicht der Kommission habe Mobile 3.0 die Erwartungen hinsichtlich Handy-TV in keiner Weise erfüllen können. Weder habe Mobile 3.0 Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen können. Auch ein vom Betreiberkonsortium Naspers, Burda und Holtzbrinck in Aussicht gestellter Einstieg eines möglichen neuen Investors ist für die Landesmedienanstalten keine akzeptable Lösung mehr. An der Gesamtsituation würde damit nichts mehr geändert.
Ob sich Mobile 3.0 von den mühsam erworbenen Lizenzen so einfach trennen wird? Wenn nicht, könnte das juristische Gezerre das endgültige Ende für DVB-H bedeuten – denn bis da endlich eine Entscheidung gefallen ist, gehen sicher etliche Monate ins Land. Aber vielleicht ist das ja ganz gut so, denn wozu ein neues DVB-H-Projekt starten? Wozu eine Technologie durchpeitschen, die letzten Endes den Verbraucher für etwas zahlen lässt, was er mit DVB-T kostenlos haben kann?

RSS-Feed abonnieren zum Thema
